Skip to content
  • Lebensgemeinschaft

    Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

    Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

    Weiterführende Links

    Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion