Veranstaltungsleitfaden für Vereine
der Leitfaden zum Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz soll speziell den verantwortlichen Personen von Vereinen dazu dienen, einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Bestimmungen zu erlangen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde, Gemeinde oder im Internet unter:
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/11679515/75853222/
1) Welche Bestimmungen gelten für öffentliche Veranstaltungen in der Steiermark? Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz (StVAG) LGBl. Nr. 88/2012 in der Fassung LGBl. Nr. 22/2013 Veranstaltungssicherheitsverordnung (VSVO), LGBl. Nr. 61/2014 Veranstaltungsformularverordnung (VFVO) LGBl. Nr. 101/2012 in der Fassung LGBl. Nr. 62/2014
2) Wie ist die Veranstaltung im Veranstaltungsgesetz definiert? Veranstaltungen sind Unternehmungen, Ereignisse oder Zusammenkünfte, die der Unterhaltung, Belustigung oder Ertüchtigung der Teilnehmerinnen/Teilnehmern dienen. Veranstaltungen, die nicht dieser Definition entsprechen, gelten nicht als Veranstaltungen im Sinn des Gesetzes (z.B. Vereins Mitgliederversammlungen, reine Informationsveranstaltungen, Verkaufsmessen, Wanderungen, Ostereier-Suche, Kaffeekränzchen, Faschingsbars, Abschlussessen und Ähnliches).
3) Wann muss die Veranstalterin/der Veranstalter ein Formular ausfüllen und der zuständigen Behörde übermitteln Bei allen öffentlichen Veranstaltungen, die dem Veranstaltungsbegriff (siehe Punkt 2) entsprechen, sofern sie nicht ausdrücklich vom Gesetz ausgenommen sind. Seite 3 von 19
4) Wann ist eine Veranstaltung öffentlich (allgemein zugänglich oder allgemein beworben)? allgemein zugänglich: uneingeschränkt oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich (z.B. durch Kauf von Eintrittskarte) überwiegend keine geladenen Gäste allgemein beworben:
Bekanntmachung durch Plakate, Litfaßsäulen, Flyer, Zeitung, Radio, Fernsehen, Internet etc.